ENERGIEWENDE REGIONAL
DIE KRAFT DER GEMEINDEN
Was ist neu für Gemeinden?
Gemeindeöffnungsklausel
Mit einer ab Januar 2024 gültigen Gemeindeöffnungsklausel hat der Bundesgesetzgeber die Position von Gemeinden gestärkt. Sie können künftig selbst geeignete Flächen für die Windenergienutzung ausweisen und von ihrem Standortvorteil profitieren. Wir informieren über den gesetzlichen Rahmen.
Kommunale Beteiligung
Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes können Gemeinden, die von neu zu errichtenden Windkraftanlagen betroffen wären, finanziell beteiligt werden. Betreiber von Anlagen dürfen 0,2 Cent je erzeugter kWh Windstrom an die Kommunen weiterreichen. Wir diskutieren konkrete Beispiele für Beteiligung und Wertschöpfung.
Wärmeplanung
Immer mehr Gemeinden wollen die Wärmewende in die eigene Hand nehmen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen 78 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein nun einen Wärmeplan erstellen. Wir geben einen Überblick zum neuen Wärmeplanungsgesetz.
Das war das Programm am 16. Januar 2024
Part 1 – Die Gemeinden befähigen und beteiligen
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StS Joschka Knuth
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Ina Kietzmann, ARGE Netz
Jens Hardeland, Moderation -
„Gemeindeöffnungsklausel – Gamechanger für Windenergie an Land?!”
Gabi Ikert-Tharun, Kanzlei IWP
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„Möglichkeiten der kommunalen Beteiligung und regionale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien. Worauf sollten Gemeinden achten?“
Gabi Ikert-Tharun, Kanzlei IWP
Arne Möbest, Cimbergy
Anika Paysen, Steensen Verwaltung
Kayen Witthohn, Windplan Witthohn + Frauen
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Ina Kietzmann, ARGE Netz
Jens Hardeland, Moderation
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Part 2 – Energie ganzheitlich umsetzen
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„Neues bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen“
Dr. Nils Wegner, Stiftung Umweltenergierecht
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„Kommunale Wärmeplanung und regionale Speicher: Was ist für Gemeinden machbar?“
Stefan Ploog, Bürgermeister Gemeinde Kropp
Dr. Rita Ehrig, dena
Frank Mannsbarth, ARGE Netz
Dr. Nils Wegner, Stiftung Umweltenergierecht
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Unsere Gäste
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StS Joschka Knuth
Staatssekretär, MEKUN
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Gabi Ikert-Tharun
Rechtsanwältin und Partnerin, Kanzlei IWP
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Dr. Nils Wegner
Projektleiter Stiftung Umweltenergierecht
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Dr. Rita Ehrig
Seniorexpertin Erneuerbare Energien, dena
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Anika Paysen
Geschäftsführerin Steensen Verwaltung
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Arne Möbest
Geschäftsführer Cimbergy
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Kayen Witthohn
Geschäftsführerin Windplan Witthohn + Frauen
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Frank Mannsbarth
Leiter Projekte & Vertrieb, ARGE Netz
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Stefan Ploog
Bürgermeister Gemeinde Kropp
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Jens Hardeland
Moderation
Wir fragen:
Ist geplant, dass Eure Gemeinde Gebrauch machen wird von der ab Januar 2024 gültigen Gemeindeöffnungsklausel? Euer Feedback besprechen wir während der Regionalkonferenz.
Vielen Dank für Eure Teilnahme.
Vielen Dank an knapp 200 Teilnehmer*innen! Hier halten wir Sie über Folgeveranstaltungen auf dem laufenden.
ANSPRECHPARTNERINNEN
Organisation
Ina Kietzmann I kietzmann@arge-netz.de
Leiterin Kommunikation & Landespolitik, ARGE Netz
Organisation
Marieke Scheelhaas I scheelhaas@arge-netz.de
Referentin Marketing, ARGE Netz
Über die ARGE Netz Gruppe
ARGE Netz ist eine der führenden Unternehmensgruppen Erneuerbarer Energieerzeuger aus dem hohen Norden. Wir vertreten 420 Gesellschaften aus den Bereichen Windenergie, Solarenergie und Bioenergie – die überwiegende Mehrheit davon Bürger*innenenergiegesellschaften. Wir setzen uns unter anderem dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig vom Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren können. Wertschöpfung und Beteiligung schaffen Akzeptanz und Begeisterung. Nutzen wir die „Kraft der Gemeinden” im Zuge der Energiewende durch Befähigung und Beteiligung.